Hab und Gut in der Vorgeschichte
Stufe 1 Hab und Gut
Im heutigen Sinne sind Hab und Gut, der gesamte Besitz und das Eigentum. Dies war früher genauer Definiert und daher auch leichter zu Handhaben. Einzig schwierig war der territoriale Anspruch, der noch nicht genau gekennzeichnet werden konnte und auch noch viel intensiver den naturellen Veränderungen unterlag. "Den Entzug von Hab und Gut, bis auf das was man am Leibe trägt" war eine härtere Bestrafung als der Tot. Denn zum Hab und Gut gehörte auch die Ehefrau, deren Kinder und Kindeskinder. Das Recht der Freiheit gehörte nicht dazu. So war es also Möglich verlorenes wieder zu erlangen. Dies stand allerdings unter einer Rechtsnorm. Der Verstoßene musste beweisen, dass er einen Machtanspruch besaß.In der Tierwelt wird dies ebenso geregelt. Ist der Verurteilende alleiniger Auslöser des Urteils, wird eine Macht und Kraftprobe das Urteil bekräftigen oder aufheben. Ist es dagegen der Verband oder die Sippe oder ein Teil davon, dann endete diese Auseinandersetzung meistens mit dem Tod des Verurteilten oder der Auflösung des Verbandes b.z.w. der Sippe. Die Auflösung der Sippe ging dann zu Gunsten des Verurteilten und des Verurteilers. Der Grund hierfür war immer der Interessenkonflikt der ganzen Gemeinschaft in welcher Gesellschaft sich die Gemeinschaft geborgener fühlte. Sie einigten sich also in dieser Form ihre eigene Interessen war zu nehmen.
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